YouTube-Sperre der Türkei für rechtswidrig erklärt

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Die Türkei sperrt immer wieder Internetdienste wie YouTube und Twitter, weil dort beispielsweise Inhalte zu sehen sind, die angeblich den Gründer der Türkei, Mustafa Kemal Ataturk, beleidigen. Auf Anordnung der türkischen Regierung wurde YouTube im Jahr 2007 deswegen komplett gesperrt. Erst ein Jahr später und nachdem das entsprechende Video zumindest an der ursprünglichen Stelle entfernt worden war, wurde die Sperre aufgehoben. Von Mai 2008 bis Oktober 2010 wurde YouTube aber immer wieder wegen solcher Videos gesperrt. Das Vorgehen der türkischen Regierung setzt sich auch bis heute fort. Neben YouTube wurde auch Twitter gesperrt, weil darauf Tonbandaufnahmen veröffentlicht worden waren, die dem damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Präsidenten Erdogan Korruption vorwarfen.

Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg im Fall der Sperren 2008 bis 2010 entschieden und sie für rechtswidrig erklärt. Die Sperren seien ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Eine derartige generelle Sperrung sei auch nach den Gesetzen Türkei nicht erlaubt. Die Sperren haben außerdem »das Recht zum Empfang und zur Verbreitung von Informationen verletzt« und seien damit ein Eingriff in die Informationsfreiheit der türkischen Bürger.
Dem EGMR zufolge ist das ein Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonventionen und damit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Richter bescheinigen YouTube außerdem, eine wichtige Funktion für die Gesellschaft zu haben, da es z.B. den Bürgerjournalismus ermöglicht. Die Klage ging aber nicht von YouTube selbst aus, sondern von drei türkischen Rechtsexperten sowie den drei Jura-Dozenten Serkan Cengiz, Yaman Akdeniz und Kerem Altiparmak. Noch ist unklar, wie sich das Urteil auf die künftige Praxis der türkischen Regierung auswirkt.

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